Erste Eckpunkte vom BMF zur Erbschafts­steuerreform

In der Geschichte der Bundesrepublik wurde noch nie so viel Vermögen übertragen wie im Augenblick. Schätzungen zufolge wird für 2015 insgesamt mit einem Vermögensübergang von ca. 275 Milliarden Euro gerechnet. Dabei handelt es sich vornehmlich um betriebliches Vermögen, das übergeben werden wird.
Neuerungen bei der Erbschaftssteuer ab 2016

Verschonungsregelung im Erbschaftssteuergesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 17.12.2014 wesentliche Punkte der Verschonungsregelung von Betriebsvermögen im Erbschaftssteuergesetz als nicht vereinbar mit der deutschen Verfassung erklärt. Jetzt stellte das Bundesministerium für Finanzen seine ersten Eckpunkte für eine mögliche verfassungskonforme Neuregelung des Erbschaftsteuerrechtes vor, die zum Teil auf vehemente Kritik aus der deutschen Wirtschaft stoßen. Die Vorschläge des BMF gehen bei genauerer Betrachtung zum Teil über die Vorgaben des BVerfG hinaus, was bei den Wirtschaftsverbänden sehr kritisch gesehen wird.

Was genau auf die Unternehmen nun ab 2016 zukommen soll, ist noch nicht ganz klar. Als Steuerberater und Fachkundige der Materie klären wir Sie über die Möglichkeiten auf. Wir verdeutlichen Ihnen im Beratungsgespräch zum Beispiel, was es mit Begriffen wie z.B. „Verwaltungsvermögensquote“ oder „betriebsnotwendiges Vermögen“ auf sich hat und welche Schritte Sie baldmöglichst einleiten sollten, um Steuern zu sparen.

Am besten Sie rufen uns kurz an und vereinbaren einen Beratungstermin, damit wir Ihre Möglichkeiten zur Steuerersparnis frühzeitig ausloten können.